Mit Pfefferspray gegen klamme Kassen?

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Jeder der zum Fußball fährt oder mal auf einer Demo war, kam bestimmt schon mal mehr oder minder stark mit Pfefferspray – im wahrsten Sinne des Wortes – in Kontakt. Dabei reichen die Folgen von leichten Hautrötungen bis hin zu starken Reizungen der Haut und den Augen. Im schlimmsten Fall kann ein Kontakt mit Pfefferspray zum Erblinden des Auges aber auch zum Tode führen – gerade bei Allergikern oder Asthmatikern.

Das Pfefferspray gehört zu der Kategorie der “Non-lethal-Weapons” – der sogenannten “nicht-letalen” oder auch “nicht-tödlichen”-Waffen. Dieser Begriff ist jedoch in seiner Definition nicht ganz richtig. Denn es sterben durchaus Leute durch den Einsatz dieser Waffen. So wird mittlerweile eher von “weniger tödlichen Waffen” (less lethal weapon) gesprochen. Neben dem Pfefferspray gehören unter anderem Elektroschockpistolen, Gummigeschosse, aber auch Wasserwerfer zu dieser Kategorie von Waffen.

Die rechtliche Lage bezüglich des Einsatzes von Pfefferspray ist umstritten. Trotz des Genfer Protokolls von 1925, das die “Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen (…) im Kriege (…)” verbietet, ist der Einsatz im Innern aufgrund von Ausnahmeregelungen jedoch erlaubt.

Seit längerem schon gibt es seitens verschiedener politischer Parteien, aber auch zivilgesellschaftlicher Organisationen Kritik an der Verwendung von Pfefferspray. In einem Artikel, der in der Tageszeitung “Junge Welt” nun erschienen ist, wird erneut auf die Gefahren eingegangen und vor allem der finanzielle und personelle Nutzen des Pfeffersprays für Polizei und andere Vollzugsbehörden verdeutlicht.

Hier geht’s zu dem interessanten Artikel der Jungen Welt!