Mitglied werden bei der Rot-Weißen Hilfe

logoSeit dem Heimspiel gegen den VfR Aalen ist es nun möglich bei der Rot-Weißen Hilfe Kaiserslautern Mitglied zu werden. Neben der Möglichkeit direkt am Spieltag entweder am Stand des Fanclubs „Pfalz Inferno“ oder am Stand der „Frenetic Youth“ Mitgliedsanträge zu erhalten, ist es auch möglich sich den Mitgliedsantrag online auf der Website der Rot-Weißen Hilfe (http://rot-weisse-hilfe.de/) herunterzuladen.  Der ausgedruckte, ausgefüllte und unterschrieben Mitgliedsantrag kann entweder per Post oder per Email an die Rot-Weiße Hilfe versendet (s. Mitgliedsantrag unten) oder an einem der oben genannten Stände abgegeben werden. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 36€ pro Jahr – wobei freiwillig höhere Beiträge möglich sind.

Die Mitgliedschaft stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeit der Rot-Weißen-Hilfe dar. Nur wer Mitglied ist, kann auf Unterstützung durch die Rot-Weiße Hilfe zurückgreifen. Dazu gehören:

  • Beratung bei Problemen mit der Polizei oder der Justiz sowie bei der  Erteilung eines Stadionverbots
  • Vermittlung von erfahrenen Rechtsanwälten sowie weiteren Stellen, die Hilfe leisten können
  • Direkte finanzielle Hilfe zur Begleichung von Rechtsanwaltskosten
  • Betreuung von Fans des 1. FCK, die Gefängnisstrafen absitzen  müssen und ihren Familienangehörigen
  • Präventive Maßnahmen wie Info-Broschüren und Veranstaltungen zur Aufklärung über Rechte und Pflichten gegenüber den Sicherheitsorganen
  • Gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Repression, Willkür und Stadionverbote gegen Fußballfans
  • Unabhängige Vertretung von Fans des 1. FCK mit Stadionverbot gegenüber dem 1. FC Kaiserslautern e.V.

Gerade in Zeiten zunehmender Repression seitens der Justiz und der Polizeibehörden, ist es wichtig eine starke solidarische Gemeinschaft aufzubauen, die die Mittel besitzt, sich gegen polizeiliche und staatliche Willkürmaßnahmen zu wehren. Die Rot-Weiße Hilfe betont dabei aber auch, dass sie eine Organisation für alle FCK-Fans ist, denn heutzutage kann jede/r von willkürlichen Polizeimaßnahmen betroffen sein – unabhängig ob Ultra, Allesfahrer/in oder Gelegenheitsbesucher/in.